Vor allem in den Jahren 2006 und 2008 seien Einzahlungen von insgesamt CHF 317'109.00 erfolgt, welche alle aus Mitteln des Eigenguts des Beklagten stammen würden. Somit resultiere unter Berücksichtigung dieser Einzahlungen eine Reduktion des Kontokorrents bzw. des Eigenguts des Beklagten im Umfange von CHF 746'780.36. Zu beachten bleibe noch der notwendig gewordene Kredit bei der AA.________ von CHF 100'000.00, welcher im Jahre 2009 bei der AA.________ aufgenommen worden sei. Dieser sei durch einen Schuldbrief, lastend auf der Liegenschaft M.________, sichergestellt.