12.6.5 Was die getätigte Überweisung vom 3. November 2006 in der Höhe von CHF 70'000.00 betrifft, so ist die Behauptung des Beklagten, wonach die CHF 70'000.00 dem Kontokorrent der K.________AG gutgeschrieben worden seien, ausgewiesen. Aus dem Kontoblatt Konto .________ "Kontokorrent Akt C.________" des Geschäftsjahres 2006 ergibt sich, dass am 7. November 2006 eine Privateinzahlung im Betrag von CHF 70'000.00 erfolgte (act. 5/42). Eine Ersatzforderung steht der Klägerin daher keine zu. Seite 70/77