CHF 2'436'000.00 ./. CHF 2'250'000.00). Der Beklagte bringt diesbezüglich vor, die K.________AG sei von der finanzierenden Bank gezwungen worden, die hypothekarische Belastung auf den Stand von CHF 2'250'000.00 zu amortisieren (act. 161 S. 7). Der Beklagte hat es jedoch unterlassen, seine Behauptung zu belegen. Aus den eingereichten Beilagen ist nicht ersichtlich, dass der Beklagte von der finanzierenden Bank aufgefordert oder verpflichtet worden wäre, die hypothekarische Seite 67/77