Die hypothekarische Belastung bei der K.________AG betrug Ende 2010 CHF 2'250'000.00 (act. 115 Beilage 3). Bei einer vom Gutachter ausgeführten Eigenfinanzierung von 40 % und einer maximalen Hypothekarbelastung von 60 % sowie dem erhobenen Verkehrswert per Rechtshängigkeit von CHF 4'060'000.00 (act. 115 Beilage 7) wäre aus Sicht des Gutachters eine maximale Hypothekarbelastung von CHF 2'436'000.00 anzustreben gewesen. Unter Berücksichtigung der massgeblichen hypothekarischen Belastung bei Rechtshängigkeit sind also CHF 186'000.00 zu viel amortisiert worden (= CHF 2'436'000.00 ./. CHF 2'250'000.00).