Bei einem geschätzten Verkehrswert von rund CHF 4,3 Mio. der Liegenschaften der K.________AG per 31. Dezember 2014 wäre bei einer Gewerbeliegenschaft mit einer soliden Eigenfinanzierung von 40 % eine maximale Hypothekarbelastung von 60 % bzw. rund CHF 2,58 Mio. anzustreben gewesen. Tatsächlich sei die Hypothek von ursprünglich CHF 3,6 Mio. in den Jahren 1999 bis 2014 um CHF 1'106'250.00 auf CHF 2'493'750.00 amortisiert worden. Ferner weise die K.________AG in der Bilanz per 31. Dezember 2014 gegenüber dem Beklagten ein Darlehensguthaben von CHF 255'638.05 aus.