Als Begründung führt der Gutachter aus, er sei der Ansicht, dass in den Jahren 1999 bis 2014 CHF 86'250.00 weniger Hypotheken amortisiert hätten werden können, ohne die Fortführung des Unternehmens zu gefährden. Bei einem geschätzten Verkehrswert von rund CHF 4,3 Mio. der Liegenschaften der K.________AG per 31. Dezember 2014 wäre bei einer Gewerbeliegenschaft mit einer soliden Eigenfinanzierung von 40 % eine maximale Hypothekarbelastung von 60 % bzw. rund CHF 2,58 Mio. anzustreben gewesen.