12.4.4 Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass sich die von der K.________AG in den Jahren 1999 bis 2010 aus der Vermietung der Liegenschaft erwirtschafteten Nettomieterträg e auf CHF 1'494'693.16 beliefen. In fetter Schrift wurde jedoch festgehalten, dass bei diesen Nettomieterträgen die Abschreibungen, die Erträge aus Liegenschaftsverkäufen, Grundstückgewinnsteuern sowie Ertragssteuern der K.________AG nicht berücksichtigt wurden (act. 115 S. 6). Es ist daher mit dem Beklagten auszuführen, dass die verbuchten Nettoerlöse aus der Vermietung der Liegenschaften für sich alleine nicht relevant sind.