Grundsätzlich steht der Errungenschaft alles zu, was die Substanz an Ertrag abwirft, mithin der Bruttoertrag. Bei Vermögenswerten, die der Alterung oder Abnutzung unterliegen, dürfen jedoch Aufwendungen zur Substanzerhaltung sowie Kosten der Fremdfinanzierung durch Hypotheken und substanzerhaltende Amortisationen in Abzug gebracht werden, sodass schliesslich nur ein Nettoertrag der Errungenschaft verbleibt.