Bei einer Eigenfinanzierung von 40 % und einer maximalen Hypothekarbelastung von 60 % sowie dem erhobenen Verkehrswert per Rechtshängigkeit von CHF 4'060'000.00 würde somit aus Sicht des Gutachters eine Hypothekarbelastung von CHF 2'436'000.00 resultieren. Unter Berücksichtigung der massgeblichen hypothekarischen Belastung bei Rechtshängigkeit seien also rein rechnerisch CHF 186'000.00 zu viel amortisiert worden.