Der Gutachter habe das höchstmögliche Einkommen in den Jahren 1999 bis 2014, welches zusätzlich als Lohn oder Dividende hätte bezogen werden können, mit CHF 341'888.05 berechnet. Es würde sich dabei also um denjenigen Teil der Mieterträge d er Liegenschaften handeln, welcher, ohne die Fortführung der Unternehmen ernsthaft zu gefährden, als Dividende hätte ausgeschüttet werden können. Dies wäre dann im Sinne des Gesetzes als zusätzlicher Ertrag des Eigengutes des Beklagten zu bezeichnen. Diese r Ertrag sei aber nur für die Ehedauer bis zur Rechtshängigkeit, also dem 29. Oktober 2010, von Bewandtnis.