Ohne die Fortführung der Unternehmen ernsthaft zu gefährden, stelle klar, dass über allfälligen Lohn und Dividenden hinaus jene Beträge nicht hätten ausgeschüttet werden können, welche als betriebsnotwendige Abschreibungen und Rückstellungen vorgenomme n worden seien. Der Gutachter habe das höchstmögliche Einkommen in den Jahren 1999 bis 2014, welches zusätzlich als Lohn oder Dividende hätte bezogen werden können, mit CHF 341'888.05 berechnet.