Entscheidend für die güterrechtliche Auseinandersetzung sei die Antwort auf Frage 8 gemäss Ziff. 2.8 des Gutachtens: "Welches wäre das höchstmögliche Einkommen (Lohn/Dividende/etc.), das der Beklagte in den Jahren 1999 bis 2014 aus der K.________AG und der L.________AG hätte beziehen können, ohne die Fortführung der Unternehmen ernsthaft zu gefährden?". Ohne die Fortführung der Unternehmen ernsthaft zu gefährden, stelle klar, dass über allfälligen Lohn und Dividenden hinaus jene Beträge nicht hätten ausgeschüttet werden können, welche als betriebsnotwendige Abschreibungen und Rückstellungen vorgenomme n worden seien.