Der Beklagte bringt dagegen vor, der Gutachter weise bei der Beantwortung der Frage nach den jährlichen Nettoerträgen aus der Vermietung der Liegenschaft der K.________AG, in fetter Schrift gehalten, darauf hin, dass die von ihm erhobenen Nettoerlöse ohne Berücksichtigung von Abschreibungen, Erträgen aus Liegenschaftsverkäufen, Grundstückgewinnsteuern sowie Ertragssteuern der K.________AG ausgewiesen worden seien. Dieser Hinweis würde nichts anderes besagen, als dass die verbuchten Nettoerlöse für sich alleine nicht relevant seien. Entscheidend für die güterrechtliche Auseinandersetzung sei die Antwort auf Frage 8 gemäss Ziff.