12.4.2 Die Klägerin führt nun aus, es sei erstellt, dass einzig im Jahr 2005 eine Dividende von CHF 30'000.00 für das Jahr 2004 ausbezahlt worden sei. In den übrigen Jahren zwischen 1999 und 2010 seien keine weiteren Dividenden ausbezahlt worden. Im Weiteren würde aus dem Gutachten hervorgehen, dass der Beklagte in den Jahren 1999 bis 2010 gesamthaft nur Lohnbezüge von CHF 172'576.00 tätigte, mithin nur ca. CHF 14'380.00 pro Jahr als Lohn entnahm. Vor diesem Hintergrund sei offensichtlich, dass der Beklagte einen Grossteil der Nettomieterträge in seinen Aktiengesellschaften thesaurierte.