Wäre derselbe Betrag in der Höhe von CHF 6'456.00 zweimal bezahlt worden, mithin am 6. Juni 2002 und am 24. Februar 2004, wären sicherlich auch beide Zahlungen in den Kontoblättern des Beklagten und im Zahlungsjournal des Architekten verbucht worden. Dass sowohl der Architekt die Zahlung vom 6. Juni 2002 nicht im Zahlungsjournal erfasste und auch der Beklagte eine im Jahr 2004 getätigte zweite Zahlung in derselben Höhe nicht in den Kontoblättern verbuchte, ist äusserst unwahrscheinlich. Die Klägerin bringt auch nichts vor, was Seite 60/77