Ein Vergleich des Zahlungsjournals mit dem Kontoblatt des Kontokorrentkontos für das Geschäftsjahr 2004 zeigt aber, dass im Jahr 2004, in dem die Zahlung vom Architekten im Zahlungsjournal erfasst wurde, gar keine Zahlung in der besagten Höhe von CHF 6'456.00 über das Kontokorrentkonto verbucht wurde (act. 5/42). Wäre derselbe Betrag in der Höhe von CHF 6'456.00 zweimal bezahlt worden, mithin am 6. Juni 2002 und am 24. Februar 2004, wären sicherlich auch beide Zahlungen in den Kontoblättern des Beklagten und im Zahlungsjournal des Architekten verbucht worden.