Tatsächlich wurde aber die erste Zahlung im Zahlungsjournal des Architekten erst am 24. Februar 2004 und nicht bereits am 6. Juni 2002 erfasst. Die am 24. Februar 2004 im Zahlungsjournal erfasste Zahlung entspricht jedoch genau der umstrittenen Zahlung vom 6. Juni 2002 in der Höhe von CHF 6'456.00 (act. 49/64). Ein Vergleich des Zahlungsjournals mit dem Kontoblatt des Kontokorrentkontos für das Geschäftsjahr 2004 zeigt aber, dass im Jahr 2004, in dem die Zahlung vom Architekten im Zahlungsjournal erfasst wurde, gar keine Zahlung in der besagten Höhe von CHF 6'456.00 über das Kontokorrentkonto verbucht wurde (act. 5/42).