Letztlich ist die Zahlung vom 6. Juni 2002 in der Höhe von CHF 6'456.00 zu beurteilen (act. 60/26). Im Kontoblatt des Kontos .________ "Kontokorrent Akt. C.________" wurde am 6. Juni 2002 eine Zahlung mit dem Text "BJ.________ Neubau EFH M.________" vermerkt. Der Beklagte führt diesbezüglich aus, dass es seltsam anmute, dass bereits am 6. Juni 2002 im Kontoblatt eine Zahlung zugunsten von BJ.________ auftauche, habe er das Grundstück doch erst Mitte 2005 erworben. Es müsse deshalb davon ausgegangen werden, dass die erwähnte Zahlung vom 6. Juni 2002 trotz entsprechendem Vermerk nicht mit dem Neubau zusammenhänge.