Folglich wurden die am 10. bzw. 31. Dezember 2009 geleisteten Zahlungen, wie vom Beklagten behauptet, vom Architekten erst am 3. März 2010 im Zahlungsjournal verbucht. Dass das auf dem Kontokorrentkonto des Beklagten erfasste Auszahlungsdatum nicht immer mit dem Erfassungsdatum im Zahlungsjournal identisch ist, ergibt sich auch aus den restlichen im Recht liegenden Kontoblättern zum Konto .________ "Kontokorrentkonto Akt. C.________". So wurde beispielsweise die vom Kontokorrentkonto des Beklagten getätigte Zahlung vom 21. Januar 2010 in der Höhe von CHF 8'000.00 im Zahlungsjournal erst am 3. März 2010 erfasst (vgl. act. 5/17;