Hinsichtlich der behaupteten Zahlung über das Konto bei der AA.________ vom 11. Januar 2006 (act. 60/28) in der Höhe von CHF 20'000.00 ist mit dem Beklagten auszuführen, dass dieser Betrag mit der Position im Zahlungsjournal des Architekten vom 15. Dezember 2005 übereinstimmt. Am 15. Dezember 2005 wurde im Zahlungsjournal unter der Bezeichnung "Architekt" ein Betrag in der entsprechenden Höhe von CHF 20'000.00 erfasst. Am Datum der Zahlungsausführung gemäss Kontoauszug der AA.________, dem 11. Januar 2006, wurde jedoch im Zahlungsjournal keine Zahlung erfasst (act.