12.3.5 Hinsichtlich des auf dem Grundstück im Laufe des Scheidungsverfahrens fertiggestellten 3-Familienhauses sind sich die Parteien einig, dass bis zur Einreichung der Scheidungsklage insgesamt CHF 364'276.30 investiert wurden (act. 161 S. 15; act. 163 S. 10). Strittig ist, aus welcher Gütermasse des Beklagten diese Investitionen finanziert wurden und ob noch weitere Investitionen getätigt wurden.