Es ist nicht Aufgabe des Gerichts und der Gegenpartei, aus den Beilagen die Sachdarstellung zusammenzusuchen und die Beilagen danach zu durchforsten, ob sich daraus etwas zu Gunsten der behauptungsbelasteten Partei ableiten lässt (Urteil des Bundesgerichts 4A_443/2017 vom 30. April 2018 E. 2.2.1.). Es wäre am Beklagten gewesen, aufzuzeigen, wie sich das Kontokorrentguthaben im Laufe der Jahre veränderte, wie sich die Höhe des Eigenguts entwickelte und in welcher Höhe es bestehen blieb sowie aus welchen Gütermassen das Kontokorrentguthaben gespiesen wurde.