Der Saldo auf dem Kontokorrentkonto unterlag in den immerhin sieben Jahren zwischen Eheschluss und der Rückzahlung des Darlehens (1999 bis 2006) starken Schwankungen. Es wurde vom Beklagten weder substantiiert behauptet noch mit einer entsprechenden Übersicht der Zahlungsflüsse belegt, dass das in die Ehe eingebrachte Kontokorrentguthaben unangetastet und somit in der besagten Höhe bestehen blieb. Über die Jahre wurden zahlreiche Ein- und Auszahlungen getätigt und es ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gütermassen die einzelnen Ein- und Auszahlungen finanziert wurden.