bei der K.________AG zurückbezahlt hat und dass der Beklagte ein bestimmtes Kontokorrentguthaben in die Ehe einbrachte. Umstritten ist jedoch, ob das vom Beklagten in die Ehe eingebrachte Kontokorrentguthaben im Zeitpunkt der Darlehensrückzahlung noch in der eingebrachten Höhe vorhanden war und aus welcher Gütermasse des Beklagten die Darlehensrückzahlung an die Klägerin letztlich erfolgte.