Es verstehe sich von selbst, dass erst eine erstellte Baute später allenfalls einen Mehrwert erfahren könne. In aller Regel seien aber die konjunkturellen Mehrwerte aufgrund der steigenden Landpreise von Bewandtnis. Die vor der Rechtshängigkeit investierten CHF 364'276.30 würden deshalb ganz gewiss weder an einem hypothetischen noch einem allfällig angefallenen Mehrwert partizipieren . Gleiche man überdies das erwähnte Zahlungsjournal mit den Kontokorrentblättern der Seite 54/77