Der das Zahlungsjournal führende Architekt habe mit Sicherheit all seine Honorareingänge im Zahlungsjournal verbucht. Seltsam mute an, dass bereits am 6. Juni 2002 im Kontoblatt Kontokorrent der K.________AG eine Zahlung zugunsten von BJ.________ mit dem Vermerk "Neubau EFH M.________" auftauche. Der Beklagte habe das Grundstück ja erst Mitte 2005 erworben. Es müsse deshalb davon ausgegangen werden, dass die erwähnte Zahlung vom 6. Juni 2002 trotz entsprechendem Vermerk nicht mit dem Neubau des Mehrfamilienhauses M.________ zusammenhänge.