Zumindest was die belegten Zahlungen vom 11. Januar 2006 über CHF 20'000.00, vom 10. Dezember 2009 über CHF 15'000.00 und vom 31. Dezember 2009 über CHF 10'000.00 betreffe, so würden diese mit den Positionen im Zahlungsjournal vom 15. Dezember 2005 und vom 3. März 2010 übereinstimmen. Im Zahlungsjournal sei wohl das Datum der gestellten Rechnungen durch den Architekten erfasst worden, welche dann vom Beklagten leicht verspätet bezahlt worden seien. Der das Zahlungsjournal führende Architekt habe mit Sicherheit all seine Honorareingänge im Zahlungsjournal verbucht.