_ vom 15. August 2012 (act. 49/64) sei sodann zu entnehmen, welche Zahlungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb und dem Neubau des Mehrfamilienhauses bis zur Rechtshängigkeit erfolgt seien. Es handle sich dabei um Zahlungen von insgesamt CHF 364'276.30. Den Ausführungen der Klägerin, wonach noch zumindest vier Zahlungen zugunsten des Architekten erfolgt seien, welche im Zahlungsjournal nicht enthalten seien, müsse widersprochen werden.