Zinszahlungen geleistet worden seien. Den Kontoblättern des Kontokorrentkontos (act. 5/17; act. 5/42) und dem Bericht der Revisionsstelle sei zu entnehmen, dass das Kontokorrent des Beklagten von CHF 997'557.83 auf CHF 11'683.47 abgenommen habe. Dem Bericht der Revisionsstelle sei im Weiteren zu entnehmen, dass am 3. November 2006 ein Privatbezug von CHF 300'000.00 festgehalten worden sei. Sodann sei insbesondere dem Postenauszug der AA.________ (act. 56/77) vom 30. November 2006 zu entnehmen, dass am 8. November 2006 auf das Konto, lautend auf den Beklagten, eine Gutschrift von CHF 299'995.00 erfolgt sei.