Entscheidend sei nun aber, dass die Klägerin die vollständige Rückführung des dem Beklagten gewährten Darlehens ausblende. Am 15. November 2006 seien zwei Zahlungen zugunsten des Kontokorrents, lautend auf die Klägerin, im Umfang von CHF 300'000.00 und CHF 256'221.00 erfolgt. Dies würde sich auch aus dem Auszug der BK.________ vom 29. Dezember 2006 ergeben, woraus hervorgehe, dass noch Seite 53/77