161 S. 14). Uneinig sind sich die Parteien in Bezug auf die Höhe des Mehrwertanteils der Klägerin am erworbenen Grundstück und bezüglich der Frage, aus welcher Gütermasse der Beklagte das Darlehen an die Klägerin zurückbezahlte und die Investitionen in den Neubau des 3-Familienhauses auf dem betreffenden Grundstück tätigte.