Aus der vom Beklagten eingereichten Prämienrechnung bezüglich der Lebensversicherung bei der BH.________AG (Police-Nr. .________) ist weder ersichtlich, wie hoch ein allfälliger Rückkaufswert wäre, um was für eine Lebensversicherung es sich vorliegend handelt, noch wann (vor der Heirat oder während der Ehe) die Lebensversicherung abgeschlossen wurde. Art. 200 Abs. 3