1'828.95 F.________ In Bezug auf die Darlehen führt die Klägerin aus, sie habe diese aufnehmen müssen, damit sie nach Halbierung der SUVA Taggelder ihren Lebensunterhalt habe bestreiten können (act. 6 S. 11). 11.2.1 Der Beklagte bestreitet die von der Klägerin geltend gemachten Darlehensschulden. All diese Bestätigungen würden nach Einreichung der Klage datieren, denselben Wortlaut aufweisen und der Zahlungsfluss dieser behaupteten Darlehen sei durch nichts bewiesen, weshalb die Darlehen unberücksichtigt zu lassen seien (act. 7 S. 15; act. 61 S. 17; act. 161 S. 23).