7.6 Zusammenfassend ist der Beklagte demnach zu verpflichten, an den Unterhalt der Klägerin ab Rechtskraft des Scheidungsurteils und bis zum Eintritt der Klägerin ins ordentliche Rentenalter einen Unterhaltsbeitrag von CHF 6'291.85 pro Monat sowie ab 1. Oktober 2025 einen reduzierten unbefristeten Unterhaltsbeitrag von CHF 3'987.85 pro Monat zu bezahlen. Für den gemeinsamen Sohn F.________ hat der Beklagte ab Rechtskraft des Scheidungsentscheids bis zum erfüllten 18. Altersjahr und längstens bis zum Abschluss der ordentlichen Erstausbildung einen Unterhalt von CHF 1'822.50 pro Monat zu bezahlen.