Die monatlichen Leistungen aus AHV und BVG werden beim Eintritt der Klägerin ins ordentliche Rentenalter somit voraussichtlich rund CHF 1'864.00 betragen. Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Klägerin ab dem Eintritt ins ordentliche AHV-Alter keine AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige mehr zu leisten hat, womit sich ihr gebührender Unterhalt von CHF 6'291.85 um CHF 440.00 auf CHF 5'851.85 pro Monat reduziert. Ihren gebührenden Bedarf vermag die Klägerin folglich im Um fang von CHF 1'864.00 (aus Renteneinkünften) selber zu finanzieren.