Vorsorgeguthaben von mindestens rund CHF 81'903.65 verfügen wird (vgl. E. 14.4 f.). Unter Annahme eines Umwandlungssatzes von 6,8 % (Art. 14 Abs. 2 BVG) kommt die künftige monatliche Altersrente der Klägerin aus der beruflichen Vorsorge auf rund CHF 464.00 zu stehen (CHF 81'903.65 / 100 x 6,8 / 12). Die monatlichen Leistungen aus AHV und BVG werden beim Eintritt der Klägerin ins ordentliche Rentenalter somit voraussichtlich rund CHF 1'864.00 betragen.