7.4 Im Ergebnis beläuft sich folglich die Leistungsfähigkeit des Klägers allein aus der K.________AG und der L.________AG auf CHF 363'539.00 pro Jahr bzw. rund CHF 30'295.00 pro Monat. Hinzukommen die monatlichen Renten in der Höhe von insgesamt CHF 4'587.70 sowie die monatlichen Mieterträge im Betrag von CHF 3'300.00. Nach Abzug der Unterhaltsbeiträge an die Klägerin in der Höhe von CHF 6'291.85 sowie an den gemeinsamen Sohn F.________ in der Höhe von CHF 1'822.50 ist der Beklagte somit nach wie vor in der Lage, seinen eigenen Bedarf zu decken.