Darin seien jedoch die im Zusammenhang mit der Führung der Aktiengesellschaft zu erwartenden, jährlichen Verwaltungsratshonorare nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten seien die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Realisierung des Mehrfamilienhauses der L.________AG in AY.________ (act. 115 S. 20). Dasselbe gilt demnach auch für die mit dem Neubau zusammenhängenden zusätzlichen Tätigkeiten des Beklagten.