Der Gutachter schätzt die jährlich anfallenden Kosten für die reine, externe Verwaltung der Liegenschaften (ohne Kosten Hauswart und externe Rechtsberatungskosten bei Streitigkeiten mit der Mieterschaft) der L.________AG auf 4 % bis 6 % der entsprechenden jährlichen Erträge aus der Vermietung. Diese Grösse entspreche den heute geltenden Tarifen von externen Immobilienbewirtschaftungsunternehmen für die administrative und technische Verwaltung solcher Objekte. Darin seien jedoch die im Zusammenhang mit der Führung der Aktiengesellschaft zu erwartenden, jährlichen Verwaltungsratshonorare nicht enthalten.