Der vom Beklagten von der L.________AG bezogene Bruttolohn in der Höhe von CHF 155'680.00 habe rund 38,6 % der Mietzinseinnahmen im Jahr 2015 entsprochen. Gemäss Aussagen des Gutachters wird dieser sehr hohe Bezug unter anderem mit dem Neubau und den damit zusammenhängenden zusätzlichen Tätigkeiten des Aktionärs begründet (act. 132 S. 9).