Tatsächlich habe die Hypothek per Ende 2015 noch CHF 2'441'250.00 betragen. Der Gutachter ist der Ansicht, dass auf die im Jahr 2015 getätigte Amortisation von CHF 52'500.00 hätte verzichtet werden können, ohne die Fortführung des Unternehmens zu gefährden. Ferner weise die K.________AG in der Bilanz per 31. Dezember 2015 gegenüber dem Beklagten ein Darlehensguthaben von CHF 221'121.30 aus.