Der Beklagte seinerseits hat kein neues Gutachten wegen wesentlichen Veränderungen bei den Geschäftsergebnissen oder den Einkommensmöglichkeiten beantragt (act. 161). Solche wurden denn auch nicht substantiiert behauptet. Er führt zwar aus, der Gutachter würde bloss von einer einmaligen hypothetischen Dividende bis zum maximalen Darlehensguthaben der K.________AG ausgehen und spreche in keiner Art und Weise von wiederkehrenden jährlichen Dividenden in dieser Höhe (act. 161 S. 12 f.).