Er spreche in keiner Art und Weise von wiederkehrenden jährlichen Dividenden in dieser Höhe. Der Beklagte könne inskünftig zulasten der L.________AG höchstens einen Bruttolohn von CHF 35'000.00 pro Jahr beziehen. Bei der K.________AG würde die Entlöhnung wie im Gutachten unter Beantwortung der Frage 5 gemäss Ziff. 3.5 unverändert bleiben. Irgendwelche hypothetisch berechneten jährlichen Einkommen in der Höhe von CHF 360'000.00 gemäss Ziff. 6.7 der Erwägungen des Entscheids des Kantonsgerichts Zug vom 6. Juni 2018 im Verfahren ES 2016 267 seien willkürlich festgelegt (act. 161 S. 12 f.). Seite 39/77