6.5 Es kann nach dem Gesagten somit zusammenfassend festgehalten werden, dass der Klägerin kein hypothetisches Einkommen, weder ein hypothetisches Erwerbseinkommen noch ein hypothetischer Vermögensertrag, angerechnet werden kann. Die Klägerin ist folglich nicht in der Lage, ihren monatlichen Bedarf selber zu decken.