6.3 Im Weiteren führte der Beklagte an der Hauptverhandlung aus, die Klägerin habe gemäss Übersetzung des Testaments gemeinsam mit ihrem Bruder AU.________ eine Parterrewohnung in AV.________ sowie die Parzelle mit Garten, Schwimmbad und Kellergeschoss geerbt. Ihren Anteil an der geerbten Parterrewohnung sowie der geerbten Parzelle habe die Klägerin gemäss Übersetzung für einen Betrag von EUR 22'400.00 auf ihren Bruder AW.________ übertragen. Der vom Notar festgehaltene Wert könne allerdings nicht dem Verkehrswert des hälftigen Anteils der genannten Wohnung und der Par zelle entsprechen, was offensichtlich sei.