Mittlerweile ist die Klägerin im fortgeschrittenen Alter von 58 Jahren und ging in den letzten zehn Jahren keiner Erwerbstätigkeit nach. Es muss damit davon ausgegangen werden, dass die Klägerin trotz intensiver und ernsthafter Bemühungen bisher keine Arbeitsstelle gefunden hat und erhebliche Zweifel an der beruflichen Integrationsfähigkeit bestehen.