Diese Belege zeigen auch, dass die Chancen der Klägerin auf dem Arbeitsmarkt nicht intakt sind, dies o b- wohl die Klägerin überdurchschnittlich gut ausgebildet ist und über eine breite langjährige Erfahrung in der Pharmaindustrie sowie ein grosses Beziehungsnetz verfügt, welches sie sich während ihrer 15-jährigen Tätigkeit bei verschiedenen Pharmafirmen aufgebaut hat. Auch wenn es der Klägerin im Jahr 2008 schon einmal gelungen ist, nach einem 6-jährigen Arbeitsunterbruch und trotz Sensibilität auf Stressexposition wieder im Pharmamarkt Fuss zu fassen, gilt es zu berücksichtigen, dass die Klägerin in diesem Zeitpunkt erst 47 -jährig war.