Die Klägerin hat Motivationsschreiben an die potentiellen Arbeitgeber verfasst, wobei sie jeweils erwähnte, weshalb sie sich spezifisch für die ausgeschriebene Stelle als geeignet betrachtet oder warum sie sich gerade für die angeschriebene Firma interessiert. Diese Belege zeigen auch, dass die Chancen der Klägerin auf dem Arbeitsmarkt nicht intakt sind, dies o b- wohl die Klägerin überdurchschnittlich gut ausgebildet ist und über eine breite langjährige Erfahrung in der Pharmaindustrie sowie ein grosses Beziehungsnetz verfügt, welches sie sich während ihrer 15-jährigen Tätigkeit bei verschiedenen Pharmafirmen aufgebaut hat.