Die genannten Belege, wie auch die von der Klägerin im Verfahren ES 2016 267 eingereichten Bewerbungen zeigen zudem, dass die Klägerin die geforderte Ernsthaftigkeit und Sorgfalt im Bewerbungsverfahren aufgewendet und ihr Bewerbungspotential ausgeschöpft hat. Die Klägerin hat Motivationsschreiben an die potentiellen Arbeitgeber verfasst, wobei sie jeweils erwähnte, weshalb sie sich spezifisch für die ausgeschriebene Stelle als geeignet betrachtet oder warum sie sich gerade für die angeschriebene Firma interessiert.