6.1.3 Die Arbeitsfähigkeit als solche stellt jedoch nur einen Aspekt dar. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob es der Klägerin unter Einschluss weiterer Kriterien, namentlich der Dauer des Erwerbsunterbruchs, der Ausbildung oder aufgrund objektiver Umstände wie der Arbeitsmarktlage zumutbar und möglich ist, ein Einkommen zu erzielen. Was die Möglichkeit der Erzielbarkeit eines Einkommens anbelangt, so ist notorisch, dass ältere Arbeitnehmer je nach Branche sowie persönlichen und fachlichen Qualifikationen Schwierigkeiten haben können, binnen nützlicher Frist eine neue Stelle zu finden.